Weisungen Lift - flensa.ch

Vor Inbetriebnahme des Lifts müssen folgende Sicherheitsbestimmungen erfüllt und getestet werden!

 

 

·         Das Liftpersonal muss 15 Minuten vor Liftbetrieb bei der Talstation sein.

·         Bevor der Lift von Gästen benutzt werden darf, muss das Liftpersonal auf ihren Posten sein.

 

·         Vor Inbetriebnahme (einmal täglich) des Lifts, muss der Notaus getestet werden.

Detaillierte Anweisungen zum Notaus:

Talstation
1. Lift in Betrieb nehmen
2. Notaus drücken –
Lift stoppt
3. Den Lift erst nach Rücksprache mit der Bergstation wieder in Betrieb nehmen

Bergstation
1. Lift in Betrieb nehmen
2. Die zwei Notausköpfe einzeln testen –
Lift stoppt
3. Notaus mit einer Drehbewegung wieder in die Ausgangsposition zurückstellen
4. Talstation benachrichtigen, dass der Lift wieder in Betrieb genommen werden kann

5. Reissleine testen:

      Die Reissleine befindet sich hinter dem Liftausstieg (siehe Bild)
1.   Lift wieder in Betrieb nehmen
2.   Reissleine rausziehen – Lift stoppt
3.   Reissleine wieder montieren.

4.   Talstation benachrichtigen, dass der Lift wieder in Betrieb genommen werden kann.

 

Funktioniert alles nach Vorschrift kann der Lift definitiv in Betrieb genommen werden und ist für die Liftgäste offen.

 


WEISUNGEN FÜR DAS LIFTPERSONAL

 

 

Vor Inbetriebnahme des Skilifts wird

·      das Skilifttrassee überprüft.

·      eine Verbindungskontrolle durchgeführt.

Jederzeit Lifttrassee bis zum Junkersboden überwachen.

Der Skilift ist sofort zu stoppen

·      bei Unregelmässigkeiten (Seilschwingungen, anormale Geräusche, usw.)

·      wenn die Schleppvorrichtung nach misslungenem Start nicht normal eingezogen wird

·      wenn Liftbenützer durch Sturz, Slalomfahren sowie durch losgelassene oder unvollständig eingezogene Schleppvorrichtung gefährdet sind.

Pro Bügel sind 2 Personen zugelassen. Kleinkinder zwischen den Beinen sind erlaubt.

Eintragungen im Betriebsbuch :

·      Dauer des Betriebes

·      Namen des diensthabenden Personal

·      Ausserordentliche Ereignisse wie Störungen, Unfälle usw.


10 FIS Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder

Regel 1: Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Regel 2: Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Regel 3: Wahl der Fahrspur


Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

Regel 4: Überholen


Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Regel 5: Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren


Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Regel 6: Anhalten


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Regel 7: Aufstieg und Abstieg


Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

Regel 8: Beachten der Zeichen


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

Regel 9: Hilfeleistung


Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

Regel 10: Ausweispflicht


Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.